BERICHT EXPERTENTELEFON \"Autofahren im Winter\" am 03.11.2011
Ein Thema, das die Autofahrer in dieser Jahreszeit besonders beschäftigt, ist die Frage, was sie zu tun haben, damit ihr Fahrzeug auf die winterlichen Straßenverhältnisse gut vorbereitet ist. Nachdem Winterreifen mit dem Matsch- und Schnee-Symbol, genauer gesagt M+S-Reifen, für Autofahrer zur Pflicht wurden, stellen sich viele Verbraucher die Frage, ob sie auch dann noch versichert sind, wenn sie im Winter mit Sommerreifen fahren. Peter Herbig, Rechtsanwalt und Spezialist für Versicherungsrecht, erklärt den Sachverhalt: „Grundsätzlich greift auch bei einem Unfall mit Sommerreifen die Haftpflichtversicherung. Beim Vollkaskoschutz gelten jedoch andere Bestimmungen: Kann die Versicherung dem Unfallverursacher nachweisen, grob fahrlässig gehandelt und den Unfall durch die nicht winterfesten Reifen verursacht zu haben, kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.“
Gebrauchte Reifen: Woran erkennt man ihr Alter?
Viele Autofahrer möchten zwar gern mit Winterreifen fahren, wollen aber bei der Anschaffung Geld sparen und denken daher an gebrauchte Reifen. Das Profil des Reifens lässt sich messen. Doch woran erkennt man, wie alt die Reifen wirklich sind? Bernhard Kempf, Leiter der Niederlassung DEKRA Automobil GmbH, Frankfurt am Main, und von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und Bewertung, weiß Rat: „Das Alter der Reifen kann man über die so genannte DOT-Nummer auslesen. Grundsätzlich gilt: Je älter ein Reifen, desto geringer die Qualität, denn die im Reifen befindlichen Weichmacher, welche für Grip, Bremseigenschaft und Haftung sorgen, verhärten über die Jahre.“ Außerdem, so der Experte, solle man auf die Qualität der Lagerung und auf die Laufleistung achten.
Her mit dem Eiskratzer!
Sind die Winterreifen aufgezogen, ist noch längst nicht alles für einen sicheren Auto-Winter getan. Vor jeder Fahrt muss das Auto von Eis und Schnee befreit werden. Und zwar gründlich. Mit einer Schneehaube auf dem Dach loszufahren, ist viel zu gefährlich. Kommt der Schnee beim Bremsen ins Rutschen und landet auf der Windschutzscheibe, fährt der Fahrer ganz schnell ohne Sicht. Das ist extrem gefährlich. Obendrein drohen Autofahrern herbe Konsequenzen, wenn sie mit einem Wagen fahren, der nicht schnee- und eisfrei ist. „Die Straßenverkehrsordnung verpflichtet Autofahrer, sich so zu verhalten, dass sie keinen anderen gefährden, schädigen oder behindern. Dazu gehört auch, dafür zu sorgen, dass ihr Auto in einem verkehrssicheren Zustand ist“, sagt Peter Herbig. „Tun sie das nicht, kann es sie Verwarnungs- und Bußgelder bis zu 120 Euro und obendrein drei Punkte in Flensburg kosten.“
Wechsel der Kfz-Versicherung: Bis 30. November kündigen
Das zweite große Autofahrer-Thema ist der Versicherungswechsel, der zum Jahresende möglich ist. Weil das Versicherungsjahr in der Regel am 31. Dezember endet, können die meisten Verbraucher bis zum 30. November ihre Kfz-Versicherung kündigen. Die schriftliche Kündigung der Kfz-Versicherung muss dem Versicherer einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres vorliegen. Bei einer Kündigung gilt übrigens das Eingangsdatum des Schreibens bei der Versicherung. Bernd Kiewel, Leiter des Produktmanagements der DA Direkt, Jurist und Experte im Bereich Schadenservice, erklärt, worauf es bei der Auswahl der neuen Kfz-Versicherung ankommt: „Beim Versicherungswechsel entscheiden neben dem Preis auch Service und Leistung. Um das optimale Angebot zu finden, kann man unabhängige Tests oder Vergleichsportale im Internet nutzen. Die Versicherungsleistungen der unterschiedlichen Angebote – wie etwa Rabattschutz, Neuwertentschädigung, Marderbiss-Folgeschäden oder die Versicherung von Tierschäden – sollten vergleichbar sein und den optimalen Versicherungsschutz darstellen.“
Die eigene Situation immer im Blick haben
Viele Kfz-Versicherungen bieten Tarife für Wenigfahrer, Garagenbesitzer, Versicherungen mit Werkstattbindung und viele andere Varianten an. Bianca Boss, Versicherungsbetriebswirtin und Pressereferentin beim Bund der Versicherten, bezieht Stellung zu diesen Angeboten: „Solche Tarife, die dazu führen, dass der Versicherungsbeitrag gesenkt werden kann, sollte man nur dann in Anspruch nehmen, wenn man deren Voraussetzungen auch tatsächlich voll erfüllen kann. Ist also von vornherein klar, dass man das nicht kann, sollte man lieber auf diese Angebote verzichten. Bei einem Verstoß gibt es nämlich empfindliche Vertragsstrafen.“
INFOKASTEN
Weitere Informationsquellen für Interessierte:
- Informationen zu winterlichen Straßenverhältnissen: www.dekra.de
- Tipps rund um die Kfz-Versicherung: www.da-direkt.de
- Infos zum Punktekatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes: www.kba.de
- Verbraucherinformationen vom Bund der Versicherten: www.bundderversicherten.de
Am Telefon saßen für Sie:
Peter Herbig, Rechtsanwalt, Spezialist für Versicherungsrecht, steht Rede und Antwort zu den rechtlichen Fragen des Autofahrens im Winter.
Bernd Kiewel, Leiter des Produktmanagements des Kfz-Direktversicherers DA Direkt, Jurist und Experte im Bereich Schadenservice, beantwortet Fragen zum Thema "Wechsel der Kfz-Versicherung".
Bernhard Kempf, Leiter der Niederlassung DEKRA Automobil GmbH, Frankfurt am Main und von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und Bewertung, beantwortet Fragen rund um das Thema "Wie mache ich mein Auto winterfest?".
Bianca Boss, Versicherungsbetriebswirtin, Pressereferentin beim Bund der Versicherten (BdV), beantwortet Verbraucherfragen zum Versicherungsschutz und zum Wechsel der Kfz-Versicherung.
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